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Alles, was Recht ist

Den Anwalt oder Notar bei rechtlichen Problemen frühzeitig zu kontaktieren, kann Ihnen entscheidende strategische Vorteile sichern und Kosten sparen. Umso wichtiger für Sie, einen spezialisierten Fachmann an Ihrer Seite zu haben.

Porträt

Die Kanzlei Hauke, Müller & Partner mit Sitz in Cloppenburg ist mit langjähriger Erfahrung Ihr kompetenter Ansprechpartner, egal ob es um rechtliche Beratung, konkrete Streitfälle oder notarielle Tätigkeit geht. Als moderne Dienstleistungskanzlei werden vor allem lokal und regional ansässige Unternehmer unterschiedlicher Branchen und Privatpersonen in rechtlichen Fragen schnell und kompetent beraten und sowohl bei der Lösung privater als auch unternehmerischer Probleme unterstützt.

Gerne realisieren wir Ihren Forderungseinzug: Vom ersten Anschreiben an den Schuldner über die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs bis zur Zwangsvollstreckung aus dem erstrittenen Titel und der Zahlungsüberwachung. Somit erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand.

Durch die zunehmende Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete ist eine Spezialisierung auf besondere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte für eine erfolgreiche Mandatsführung unerlässlich. In unserer Sozietät stehen Ihnen Fachanwälte für Agrarrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht unterstützend zur Seite. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Rechtsanwälte.

Neben unserem Hauptsitz in der Mühlenstraße in Cloppenburg stehen wir Ihnen auch in unserer Zweigniederlassung in Bösel zur Verfügung.

Umfassende Mandatsbearbeitung

Sollte es die Bearbeitung Ihres Falles erfordern, können wir aufgrund unserer Kontakte auf Spezialisten aus dem Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung zurückgreifen.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden in unserem EDV-System gespeichert. Zu diesen Daten haben ausschließlich die Rechtsanwälte und das Sekretariat Zugang. Sämtliche Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Zusammenarbeit

Eine wirksame Vertretung Ihrer Interessen ist nur dann möglich, wenn wir rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Einzelheiten Ihres Falles informiert werden. Es ist daher unerlässlich, dass Sie nach Vereinbarung eines Termins alle Unterlagen mitbringen, die Ihren Fall betreffen. Diese Unterlagen werden entweder im Original zu den Akten genommen oder es werden entsprechende Kopien angefertigt. Ihre Originalunterlagen erhalten Sie nach Abschluss des Mandates zurück.

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens. Hierzu übersenden wir Ihnen Kopien des für Sie wesentlichen Schriftverkehrs. Wir empfehlen Ihnen, diese Unterlagen zeitlich geordnet abzuheften.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu Ihrem Fall haben, können Sie entweder einen Besprechungstermin vereinbaren oder telefonische Nachfrage halten.

Rechtsmittel und Fristen

Behördliche Verfügungen können ebenso wie Entscheidungen der Gerichte mit Rechtsmitteln angefochten werden. Da ein solches Rechtsmittelverfahren jedoch Kosten auslöst, die im Fall der Erfolglosigkeit zu Ihren Lasten gehen, werden von uns nur dann Rechtsmittel eingelegt, wenn Sie uns ausdrücklich damit beauftragt haben. Über die Erfolgsaussichten und die Kosten einer Rechtsmitteleinlegung beraten wir Sie gerne. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist grundsätzlich an Fristen gebunden. Sollte man eine solche Frist verstreichen lassen, kann die Entscheidung in der Regel nicht mehr angegriffen werden. In einem laufenden Mandat werden uns die Entscheidungen regelmäßig zugestellt, sodass wir unsererseits die Einhaltung der Fristen überwachen.

Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsmittel nur Ihnen persönlich zugestellt wird, ist es wichtig, dass Sie uns unverzüglich informieren, sobald Sie eine Entscheidung eines Gerichtes oder eine behördliche Verfügung erhalten haben.

Honorar und Geldverkehr

Die Gebühren, die das Honorar des Rechtsanwaltes bestimmen, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ausschlaggebend für die Höhe des Honorars ist der Gegenstandswert. Entscheidend ist somit in erster Linie Ihr finanzielles Interesse und nicht der Umfang der Tätigkeit oder die Schwierigkeit der Sache.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten. Ob dies im Einzelfall tatsächlich der Fall ist, kann verlässlich erst mit einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung in Erfahrung gebracht werden.

Geldverkehr

In der Regel werden für Sie bestimmte Gelder zunächst auf unser Anderkonto einbezahlt. Dieses Konto dient der treuhänderischen Verwaltung der sogenannten Fremdgelder. Die eingehenden Gelder leiten wir unverzüglich an Sie weiter. Hierzu ist es unerlässlich, dass Sie uns bereits bei der Übertragung des Mandates Ihre Bankverbindung hinterlassen.