Der Schatz im Kachelofen
"Ehrlich währt am längsten". An dieser Redewendung dürfte zumindest ein nun vor dem Landgericht Düsseldorf verurteilter Mann seine Zweifel haben. Zuvor hatte der aus Nordrhein-Westfalen stammende Beklagte ein Mehrfamilienhaus gekauft, bei dem mehrere Etagen zunächst ungenutzt blieben. Ende 2008 machte er sich an die Renovierungen der leer stehenden Räume und entdeckte dabei zwei in einem Kachelofen eingemauerte Stahlkassetten. In den Kassetten fand er insgesamt einen Geldscheine im Wert von 303. 700 DM, die in Banderolen aus dem Jahr 1971 eingewickelt waren. Dies war das Jahr, in dem der frühere Eigentümer sein in dem Haus befindliches Teppichgeschäft auf der Königsallee in Düsseldorf verkauft hatte. Der ehrliche Finder meldete den Fund der Polizei. Da der Eigentümer des Geldes nicht ermittelt werden konnte, wurde das Geld zunächst bei der Stadt hinterlegt.Die Erben des ursprünglichen Hauseigentümers klagten sodann auf Herausgabe und bekamen vor dem zuständigen Landgericht Recht. Nach Ansicht der Richter würden eine Reihe von Indizien dafür sprechen, dass das Geld aus dem Verkauf des Teppichgeschäftes stammt und aufgrund des mangelnden Vertrauens des Verkäufers zu den Banken in den Kachelofen eingemauert wurde. Auffällig sei insbesondere, dass die Banderolen aus dem Verkaufsjahr stammen. Damit ging der ehrliche Finder bis auf den Finderlohn leer aus.