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Fahrtenbuch

Die so genannte Fahrtenbuchauflage, also die Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde, über einen bestimmten Zeitraum die mit einem Pkw zurückgelegten Fahrten exakt schriftlich festzuhalten, kann auch bei einem einmaligen Verstoß für eine Vielzahl von Fahrzeugen getroffen werden.

So bestätigte vor kurzem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung einer Verkehrsbehörde, die gegenüber einer gewerblichen Autovermietung per Verwaltungsakt eine Fahrtenbuchauflage für die gesamte Flotte angewiesen hatte. Zuvor hatte ein Kunde der Autovermietung mit einem der Fahrzeuge einen Verkehrsverstoß begangen. Als die Behörde um Mitteilung der Fahrerdaten bat, weigerte sich die Autovermietung den Namen mitzuteilen, bot den Beamten jedoch an, die vorhandenen Unterlagen zu sichten oder die Mitarbeiter der Firma als Zeugen zu vernehmen. Diese Ablehnung einer aktiven Beteiligung an der Tätersuche berechtigt jedoch nach Ansicht des Gerichts die Verkehrsbehörde, die Führung von Fahrtenbüchern für sämtliche Mietwagen anzuordnen, um ähnliche Fälle zukünftig zu vermeiden.